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Information zur Grundsteuerreform

Probleme bei der Abgabge der Grundsteuererklärung? Hier finden Sie nun eine Checkliste zur Vorbereitung und eine Klickanleitung zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

Waren Sie am 01. Januar 2022 (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjektes oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt? - Dann aufgepasst. 

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümer_innen sowie Inhaber_innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.   

Das für unseren Bereich zuständige Finanzamt Dessau-Roßlau schreibt dazu jede_n Eigentümer_in persönlich Ende Juni 2022 an und informiert über die Verfahrensweise.

Vorab informieren wir, dass Sie ihre Grundsteuerklärung in der Zeit vom 01. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 (Verlängerung bis zum 31. Januar 2023)  einfach elektronisch über das Portal ELSTER-ihr Online Finanzamt unter www.elster.de abgeben können. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung ein bis zwei Wochen dauern kann.

WICHTIG: Halten Sie bitte die Abgabefrist ein.


Informationen für Eigentümer 

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